1. Anmeldung & Geltung
Die vorliegenden Mitsegelbedingungen gelten für die gesamte Crew (Besatzung) des Schiffes. Die Crew umfasst alle mitreisenden Personen und setzt sich aus der sogenannten Stammcrew und den mitreisenden Trainees zusammen.
2. Leitbild
Das Segelschulschiff “GROSSHERZOGIN ELISABETH” ist kein Fahrgastschiff im Sinne der deutschen und internationalen Gesetzgebung, sondern wird als Segelschulungsschiff zur seemännischen Ausbildung, Sail Training und zur Pflege des maritimen Erbes von ehrenamtlich tätigen Mitgliedern des Schulschiffvereins “GROSSHER-ZOGIN ELISABETH” e. V. unterhalten und von der Schulschiffverein Grossherzogin Elisabeth Fördergesellschaft mbH betrieben. Alle Crewmitglieder sind freiwillig und zur persönlichen Erbauung an Bord, weswegen von ihnen ein kameradschaftliches Verhalten, gegenseitige Unterstützung und ein stets respektvoller Umgang miteinander erwartet wird.
3. Veranstalter & Anmeldung
Der Veranstalter des Segeltörns ist die Schulschiffverein Großherzogin Elisabeth Fördergesellschaft mbH, Elsfleth. Der Segeltörn beschränkt sich auf die Durchführung der Seereise mit der „Großherzogin Elisabeth“ und schließt An- und Abreise aus.
Die Anmeldung zu einem Segeltörn erfolgt für die Stammcrew mit der Rückgabe eines zu Saisonbeginn zu verteilenden Törnplans; für die übrige Crew per Anmeldebogen (papierhaft oder per elektronischem Formular) des Veranstalters. Anmeldungen können ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden und sind erst verbindlich nach schriftlicher Bestätigung durch den Verein bzw. Veranstalter. Weiterhin gelten die Buchungsbedingungen des Veranstalters.
4. Törnausfall, Änderung der Reiseroute
Veranstalter und Schiffsleitung behalten sich Durchführung oder Änderungen der geplanten Reise bzw. des Reiseverlaufs in jeder Beziehung vor, falls sie dies für geboten erachten oder äußere Umstände dazu zwingen. Ihm daraus etwa entstehende Nachteile trägt das Crewmitglied selbst.
5. Gesundheit der Crewmitglieder
Das Crewmitglied erklärt, dass er/sie körperlich und geistig hinreichend gesund ist. Dem Crewmitglied ist bekannt, dass Fehlsichtigkeiten durch Sehhilfen ausgeglichen sein müssen. Das Crewmitglied kann 15 Minuten ohne Unterbrechung in tiefem Wasser schwimmen (Freischwimmer). Über eine eventuell ärztlich verordnete Einnahme kritischer Medikamente (z.B. blutverdünnende Mittel, Insulin, Herzmedikamente, Psychopharmaka) oder eventuelle Anfallsleiden muss das Crewmitglied den Kapitän zu Anfang der Reise informieren.
Die vorhandene Bordapotheke umfasst eine Basisausstattung für medizinische Notfälle. Für vom Crewmitglied benötigte Medikamente oder Medizinprodukte (z.B. ärztliche Verschreibungen, Kopfschmerz- oder Seekrankheitstabletten, Verbände) muss jedes Crewmitglied in ausreichendem Maße selbst sorgen.
6. Mindestalter
Einzelreisende müssen mindestens 15 Jahre alt sein. Jüngere Crewmitglieder müssen in Begleitung geeigneter Aufsichtspersonen sein, die diese beaufsichtigen können. Bei Kleinkindern gilt dies im besonderen Maße rund um die Uhr. Für bestimmte Reisen kann ein anderes Mindestalter festgelegt werden.
7. Tätigkeit an Bord
Aus organisatorischen und Sicherheitsgründen wird zu Reisebeginn die gesamte Crew in das Wachsystem eingegliedert. Die Mitarbeit in den Wachen (oder der Tagesdienste) ist für die Stammcrew verpflichtend und für die Trainees freiwillig; je nach persönlichem Vermögen und in Absprache mit der Schiffsleitung. Die Stammcrew ist zur Teilnahme am internen Ausbildungssystem verpflichtet; die Trainees werden hierzu ermutigt. Segelmanöver sind „Alle-Mann-Manöver“, d. h. dazu müssen nach Maßgabe der Schiffsleitung auch die Freiwachen an Deck erscheinen, um auf den ihnen zugeteilten Stationen die vorgesehenen Aufgaben wahrzunehmen.
Trotz all dieser Tätigkeiten wird es aber immer noch genügend Freizeit und Unterhaltung innerhalb der Bordgemeinschaft geben. Demokratisches und kameradschaftliches Verhalten bestimmen hauptsächlich den Alltag an Bord. Jedoch ist die Schiffsleitung allen an Bord befindlichen Personen hinsichtlich des sicheren Schiffsbetriebs weisungsbefugt (z.B. Navigation, Sicherheit, Verlauf der Reise und Maßnahmen zur Instandhaltung des Schiffes).
8. Versicherung
Jedes Crewmitglied ist über den Veranstalter unfallversichert (P&I), sofern der Veranstalter die Unfallursache zu vertreten hat. Jedem Crewmitglied wird eine eigene Unfallversicherung empfohlen um auch ein selbstverschuldetes Unfallrisiko abzusichern. Für den Krankheitsfall wird ebenfalls eine Auslandskrankenversicherung empfohlen, da der Veranstalter für die Kosten einer ärztlichen Behandlung nicht aufkommt.
9. Sicherheit und Ordnung
Ein Schiff auf See ist völlig auf sich allein gestellt. Es können weder Feuerwehr noch Unfallwagen herbeigerufen werden. Mit sämtlichen Situationen muss die Crew ohne fremde Hilfe fertig werden. Aus diesem Grunde erfolgt zu Beginn jeder Reise eine ausführliche und zur Teilnahme verpflichtende Einweisung in die Sicherheitsvorkehrungen an Bord.
In Anbetracht dieser für Crew und Schiff lebenswichtigen Aspekte ist der Kapitän berechtigt, jedes Crewmitglied bei groben bzw. beharrlichen Verstößen gegen Sicherheit und Ordnung auf eigene Kosten vom nächsten Hafen des Schiffes zu verweisen.
Hierzu einige Beispiele:
Rauchen und offenes Licht ist in geschlossenen Räumen nicht erlaubt.
Feuer an Bord ist eine der bedrohlichsten Situationen, welche einem Schiff widerfahren kann. Außerdem ist der Rauch gesundheitsschädlich (Passivrauchen) und kann als unangenehm empfunden werden. Daher ist das Rauchen nur in den ausgewiesenen Bereichen statthaft (üblicherweise die Gangborde auf dem Hauptdeck).
Alkoholmissbrauch, Drogengenuss und strafbare Handlungen.
Wegen der negativen Wirkung auf Reaktionsvermögen, Persönlichkeit und Einsatzfähigkeit ist den Crewmitgliedern an Bord und an Land jeglicher Drogengenuss und Alkoholmissbrauch untersagt. Die Ausgabe und der Konsum von alkoholischen Getränken unterliegt der Kontrolle der Schiffsleitung. Wer Drogen oder unbefugt alkoholische Getränke an Bord bringt oder bringen lässt oder sonstige strafbare Handlungen an Bord oder an Land begeht, verstößt in gröbster Weise gegen die Schiffsordnung und muss das Schiff im nächsten Hafen auf eigene Kosten verlassen.
Jedes Crewmitglied ist verpflichtet, die Einrichtung und Ausrüstung des Schiffs zweckentsprechend und pfleglich zu behandeln. Für Schäden und Verluste kann der Verursacher haftbar gehalten werden. Zur Vermeidung von Unfällen und Schäden ist besonders zu beachten:
- Befolgung der Sicherheitshinweise aus der Sicherheitsunterweisung zu Beginn der Reise
- Glimmende Zigaretten (Reste) nicht unbeaufsichtigt lassen, nicht auf dem Deck löschen oder achtlos fortwerfen, sondern sorgfältig im Aschenbecher löschen;
- Elektrische Geräte (Fön, Rasierer) nach Gebrauch vom Netz trennen (Stecker ziehen);
- Treppen und Durchgänge freihalten;
- Umsichtiges Bewegen an und unter Deck, insbesondere bei Seegang;
- Nicht auf der Reling sitzen, Plätze mit Absturzgefahr meiden;
- Antennen nicht berühren;
- Türen (auch Schranktüren) und Öffnungen geschlossen halten; Türen und Einstiegluken dürfen nur in offenem Zustand gehalten werden, wenn eine Sicherung gegen Zuschlagen vorhanden und benutzt ist;
- Keine Gegenstände (z. B. Kleidungsstücke, Getränkeflaschen) an Deck liegen lassen;
- Nicht auf Tauwerk oder Segel treten (Rutschgefahr);
- Unbeteiligte haben sich vor den Manöverstationen bei Arbeiten mit dem Anker, den Festmacheleinen und Segeln fernzuhalten;
- Keine Einrichtungen und Geräte betätigen oder benutzen, sofern nicht ausreichende Sachkenntnis vorhanden ist und/oder entsprechende Ein- oder Anweisung gegeben wird;
- Wachoffizier oder Kapitän benachrichtigen, wenn eine Gefahr erkannt oder vermutet wird.
Für die Benutzung der Toiletten und Duschen gilt:
- Wer eine Kabine mit Nasszelle bewohnt, benutzt nur diese Nasszelle;
- Aus Hygienegründen sollten Sitzbecken nur im Sitzen benutzt werden;
- Verstopfungen des Systems müssen unbedingt vermieden werden, daher:
- Toilettendeckel bei Nichtgebrauch geschlossen halten, keine Abfälle, Hygieneartikel usw. und nicht übermäßig Toilettenpapier einfüllen, bei Bedarf zwischendurch Spülung betätigen;
- Auslöser für Spülung nur kurz antippen (nicht festhalten);
- Wasser beim Duschen und Waschen sparsam verwenden (begrenzter Vorrat);
- Duschkabine nach Benutzung trockenwischen (verbessert das Raumklima und verhütet Schimmelbildung).
10. Zoll- und Polizeivorschriften
Jedes Crewmitglied hat die jeweiligen Zoll- und sonstigen gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Eventuelle Strafen, die dem Schiff, seinem Kapitän oder dem Veranstalter durch das Fehlverhalten eines Crewmitgliedes – wie z. B. Schmuggel – auferlegt werden, hat der Verursacher in voller Höhe persönlich zu tragen.
11. Haftungsausschluss
- Jedes Crewmitglied reist auf eigene Gefahr.
- Jedes Crewmitglied verzichtet auf der Grundlage der Gegenseitigkeit gegenüber dem Veranstalter, dem Kapitän, der übrigen Crew auf die Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen mit Ausnahme solcher Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kapitäns oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Dieser Haftungsausschluss gilt für unmittelbare Schäden, insbesondere auch für Folgeschäden.
- Der Haftungsausschluss beginnt mit der Einschiffung und endet mit der Ausschiffung.
12. Rechtsgrundlagen und Erfüllungsort
Für alle Ansprüche gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Elsfleth.
13. Bekleidungsvorschriften
Um die Herkunft der Crewmitglieder der „GROSSHERZOGIN ELISABETH“ zu kennzeichnen und deren Ansehen zu erhöhen, ist nach Maßgabe der Schiffsleitung z. B. bei offiziellen Veranstaltungen (Regatten etc.) an Bord oder an Land das Tragen der Großherzogin-Elisabeth-Kluft vorgesehen. Takelblusen oder Poloshirts werden zu diesem Zwecke für die Zeit der Bordanwesenheit ausgeliehen. Selbstverständlich achtet jeder für sich auf ein gutes Erscheinungsbild, auch wenn keine Kluft getragen wird.
14. Persönliche Ausrüstung
Nachstehend eine Liste von Dingen, auf die man nicht verzichten sollte. Zeug zum Wechseln muss vorhanden sein, und man sollte beachten, dass es auf See auch im Sommer recht kalt sein kann.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Krankenscheine für In- und Ausland
- Impfausweise
- Wetterbekleidung: Regen-/Ölzeug
- Gummistiefel mit weichen, rutschfesten Sohlen,
- warme Windjacke, Anorak, Parka o. ä.
- 2 warme Pullover
- 2 leichte Pullover
- mehrere Hemden, Blusen, T-Shirts
- 2 Baumwollhosen: Jeans o. ä.
- mindestens einmal warme Unterwäsche
- ausreichend Unterwäsche entsprechend der Reisedauer
- ausreichend Socken und warme Strümpfe
- 2 Paar Schuhe mit weichen, rutschfesten Sohlen
- Waschzeug, Toilettenartikel, Rasierapparat (220 V Wechselstrom)
- Hand- und Sonnencremes
- Sonnenbrille, Sehhilfen (doppelt)
- Schlafbekleidung
- Badezeug
- Mütze oder andere Kopfbedeckung und Schal
- Etwas Taschengeld, evtl. auch in entsprechenden Fremdwährungen
- Stabiles Taschenmesser
- Ab- und anschließbares Behältnis für eigene Wertsachen
- Bettwäsche und Handtücher werden vom Schiff gestellt. (Gilt nicht für die Stammcrew)
Wer hat, sollte sein Musikinstrument mitbringen (Ein Akkordeon und Gitarren sind an Bord vorhanden). Handgemachte Musik fördert die Stimmung am besten. Manche Künstler werden auf diesem Wege entdeckt. Weitere nützliche Gegenstände sind Ferngläser, Foto- und Filmapparate. Auch etwas Lesestoff kann nicht schaden.
Die persönliche Ausrüstung sollte in einer Reisetasche, einem Seesack oder Rucksack an Bord gebracht werden. Sperrige Koffer können nirgends verstaut werden und würden nur im Wege stehen.
15. Bordverpflegung
Allen Crewmitgliedern werden drei vollwertige Mahlzeiten pro Tag geboten. Das Mitbringen eigener Verpflegung ist in der Regel nicht notwendig, wird aber akzeptiert, wenn es aus diätischen Gründen für das Crewmitglied erforderlich ist. Die Köche bemühen sich ebenfalls spezielle Ernährungsgewohnheiten aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen (z.B. Vegetarier) nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Dies sollte bereits bei der Reiseanmeldung dem Büro und an Bord dem Koch zu Reisebeginn mitgeteilt werden.
Getränke (Kaffee und Tee) werden zu den Mahlzeiten angeboten. Weitere Getränke können an der Bordbar erworben werden. Das Mitbringen eigener Getränke, insbesondere alkoholischer Getränke, ist nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters oder des Kapitäns statthaft.